Wir verteidigen Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Verfahren vor den Strafgerichten in Deutschland.
Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege.
Ziel unserer Tätigkeit ist die Wahrheitsfindung. Wir verfolgen eine objektive und mandantenorientierte Rechtsverteidigung in jedem Stadium des Strafverfahrens. Die Strafprozessordnung und das Jugendgerichtsgesetz sehen verschiedene Möglichkeiten vor, das eingeleitete Strafverfahren einzustellen. Sollte der Tatverdächtige verhaftet werden, sieht die Strafprozessordnung vor, auf Antrag des Beschuldigten bzw. seines Rechtsanwaltes innerhalb von zwei Wochen eine gerichtliche Überprüfung des Haftbefehls vorzunehmen und den Tatverdächtigen ggf. aus der Haft zu entlassen.